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Open-Access-Vorgaben von Forschungsförderinstitutionen

Wissenschaftliche Forschung wird zu einem großen Teil durch eingeworbene Drittmittel im Rahmen von Forschungsprojekten finanziert. Die Fördereinrichtungen und Drittmittelgeber erwarten nach Abschluss der Projektförderphase, dass die Ergebnisse der Forschung publiziert werden. Welche Bedingungen an die Publikation bei einer Förderung geknüpft sind und welche finanziellen Mittel für die Publikation zur Verfügung stehen, ist jedoch je nach Drittmittelgeber sehr unterschiedlich. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Publikationsunterstützung und -bedingungen der drei größten und relevantesten Drittmittelgeber im deutschen Forschungsraum, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Europäischen Union (EU).

Forschungsergebnisse, die auf Basis einer DFG-Förderung entstanden sind, sollen publiziert werden (entsprechend der DFG-Verwendungsrichtlinien). Die DFG fordert die Forschenden dazu auf, die Ergebnisse im Open Access zu veröffentlichen, sieht aber keine Verpflichtung für diesen Publikationsweg vor.

Die DFG unterstützt mit ihrem Förderprogramm Open-Access-Publikationskosten großflächig die Publikation von wissenschaftlichen Inhalten in frei zugänglicher und nachnutzbarer Form. Die entsprechenden Mittel werden durch wissenschaftliche Einrichtungen, wie Universitäten, beantragt, nicht durch einzelne Personen. Die Institutionen verwalten die Drittmittel anschließend z. B. in Form von Publikationsfonds; eine Förderung aus dem Fonds kann jede*r Wissenschaftler*in der jeweiligen Einrichtung beantragen. Förderfähig sind hierbei wissenschaftliche Zeitschriftenartikel, auch wenn diese nicht aus einer DFG-geförderten Forschung hervorgegangen sind. Bücher sind durch das Programm Open-Access-Publikationskosten nur dann förderfähig, wenn es aus einer DFG-geförderten Forschung hervorgegangen ist. Für Bücher, die nicht aus einer solchen Förderung heraus entstanden sind, steht das DFG-Programm Publikationsbeihilfe zur Verfügung. Die Förderbedingungen der an den vier an BerlinUP beteiligten Einrichtungen finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Publikationsfonds (siehe Link-Liste).

Neben der groß angelegten Förderrichtlinie ist es zudem möglich, in einzelnen Forschungsvorhaben Open-Access-Publikationsmittel zu beantragen. Die DFG zahlt hier pauschal 750 € pro Jahr. Sollten die Publikationskosten einzelner Artikel diesen Wert überschreiten, ist es außerdem möglich Sach- oder Personalmittel umzuwidmen und zur Begleichung der Publikationskosten zu nutzen. Bevor Sie Ihre Drittmittel einsetzen, sollten Sie sich vorher bei Ihrer Universitätsbibliothek oder von BerlinUP beraten lassen, um zu prüfen, ob es Möglichkeiten der Ko-Finanzierung oder günstigere Alternativen gibt.

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Das BMBF hat seine Open-Access-Ziele in einer eigenen Strategie formuliert. Hier wird explizit die Etablierung von Open Access als Standard in der Wissenschaft formuliert, unterstützt werden hierbei sowohl der goldene als auch der grüne Weg. Ähnlich wie bei der DFG besteht eine Aufforderung zur Publikation der Forschungsergebnisse im Open Access, aber keine Verpflichtung.

Etwas konkreter wird das Ministerium allerdings bei der Förderung einzelner Forschungsprojekte aus BMBF-Mitteln. Zwar ist auch hier die Erstveröffentlichung in einem Open-Access-Publikationsorgan nur gewünscht, aber keine Pflicht – sollte die Erstveröffentlichung eines Artikels jedoch in einem Closed-Access-Journal erfolgen, ist die Zweitveröffentlichung nach Ablauf der Embargofrist, also der grüne Weg, verpflichtend.

Um die Erstveröffentlichung im Open Access zu vereinfachen, können bei Forschungsprojekten des BMBF die Publikationskosten hierfür mitbeantragt werden. Dadurch sind die Publikationskosten für die gesamte Projektlaufzeit gesichert. Für Forschungsergebnisse, die nach Ablauf der Projektförderung publiziert werden sollen, steht der Post-Grant-Fund zur Verfügung. Hier können die Open-Access-Publikationskosten für Artikel von bis zu 2000 € Vollfinanzierung beantragt werden (darüber hinaus anteilige Teilfinanzierung), deren Ergebnisse im Rahmen eines bereits beendeten BMBF-Projekts entstanden sind. Der Ablauf des Projekts darf maximal drei Jahre in der Vergangenheit liegen.

Neben der Förderung von Publikationskosten im Rahmen einzelner Forschungsprojekte unterstützt das BMBF darüber hinaus auch strukturiert Förderprojekte, die sich genuin mit der Etablierung und dem Ausbau von Open-Access-Publikationsstrukturen beschäftigen.

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Dass Open Science und insbesondere Open Access auf europäischer Ebene eine große Bedeutung beigemessen wird, wird dadurch deutlich, dass sich der Europäische Rat 2023 erneut zum Thema mit dem Paper „Council conclusions on high-quality, transparent, open, trustworthy and equitable scholarly publishing“ geäußert hat. Hierbei wird sich nicht nur erneut zu den Zielen einer offenen Wissenschaft bekannt, sondern es werden explizit wissenschaftseigene, an den Institutionen angesiedelte Publikationsinfrastrukturen befürwortet. Darüber hinaus werden die Europäischen Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, Fördermittel für langfristig nachnutzbare und offen zugängliche Strukturen bereitzustellen.

Die Förderung wissenschaftlicher Projekte im Rahmen der EU-Förderprogramme Horizon 2020 bzw. Horizon Europe ist an die Open-Access-Publikation der Ergebnisse geknüpft. Die EU geht hiermit einen Schritt weiter als die DFG und das BMBF, in dem sie den freien Zugang der durch sie geförderten Forschung nicht optional, sondern obligatorisch in den eigenen Förderrichtlinien verankert. Hierzu zählten bei durch Horizon 2020 geförderten Projekten auch die Zweitveröffentlichung nach höchstens sechs Monaten bzw. zwölf Monaten in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Seit der Förderung durch das Nachfolgeprojekt Horizon Europe ist die Veröffentlichung über den grünen Weg jedoch nicht mehr ausreichend. Forschungsergebnisse müssen seitdem direkt und ohne Verzögerung frei zugänglich und nachnutzbar publiziert werden. Die Veröffentlichung unter freien Lizenzen ist daher verpflichtend: Standardmäßig muss die Creative-Commons-Lizenz CC BY gewählt werden, abweichungen bestehen für Monografien und bestimmte andere ausführliche Textsorten.

Im Rahmen der cOAlition S haben sich auf Europäischer Ebene außerdem verschiedene Forschungsförderer zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Richtlinie für die Verbreitung und Etablierung von Open Access zu erarbeiten. Das Ergebnis dieser gemeinsamen Bemühungen ist der Plan S. Hier wird eine verbindliche Publikation aller öffentlich geförderter Forschungsergebnisse im Open Access ab 2021 gefördert. Die EU hat dies bereits in ihren Forschungsrahmenprogrammen umgesetzt. Die deutschen Forschungsförderer unterstützen den Plan S zwar, haben seine Forderungen jedoch noch nicht verbindlich in die Tat umgesetzt. Einen weiteren Unterschied zu vielen Open-Access-Strategien und -Richtlinien stellt die explizite Mitnennung von wissenschaftlichen Büchern im Rahmen des Plan S dar. Zwar wird eingeräumt, dass die Transformation hier länger dauern kann als bei wissenschaftlichen Zeitschriften, dennoch ist es sehr zu begrüßen, dass Forschungsergebnisse und deren Publikation im gesamten Spektrum mitgedacht werden.

Für Publikationsvorhaben, die aus den EU-Förderprogrammen Horizon 2020, Horizon Europe oder Euratom entstanden sind gibt es zudem die Möglichkeit, die Forschungsergebnisse auf der Plattform Open Research Europe (ORE) zu veröffentlichen. Hier können wissenschaftliche Texte, unabhängig des fachwissenschaftlichen Inhalts, hochgeladen und Vorschläge für Gutachter*innen gemacht werden. Nach der Einreichung findet für jede Publikation ein Post-Publication-Peer-Review statt, das vom Herausgeber*innen-Team von ORE durchgeführt wird. Alle Versionen des Artikels sowie die Reviews sind anschließend online auffindbar und zitierbar.

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