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Creative-Commons-Lizenzen

Open Access bedeutet neben dem freien Zugang auch, dass wissenschaftliche Werke möglichst frei genutzt werden können. Zur Umsetzung dieser freien Nutzung kommen bei Open Access freie Lizenzen zum Einsatz. Etabliert haben sich die Lizenzen von Creative Commons. Mit ihnen können Urheber*innen bzw. Autor*innen auf einfache Weise festlegen, wie andere ihre Werke nutzen dürfen. Sie können so entsprechende Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen. Hierdurch entstehen freie und offene Inhalte. Die Nutzung der Lizenzen ist kostenfrei.

Auswahl einer Lizenz

Die Creative-Commons-Lizenzen sind aus vier Bausteinen zur Definition der Nutzungsbedingungen aufgebaut:

  • BY – Namensnennung
  • SA – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
  • ND – keine Bearbeitung
  • NC – keine kommerzielle Nutzung

Aus den Kombinationen der Lizenzbedingungen ergeben sich insgesamt sechs verschiedene Lizenzen entlang der hier dargestellten Fragen:

Entscheidungsmatrix für die Auswahl einer Lizenz

Entscheidungsmatrix für die Auswahl einer Lizenz

Die Namensnennung (BY), also die Bedingung angemessener Urheber- und Rechteangaben, ist obligatorischer Baustein aller Lizenzen. Daher ist die Lizenz CC BY die einfachste Lizenz und quasi der Ausgangspunkt. Reicht Ihnen diese Bedingung aus und Sie möchten von vornherein keine weiteren Nutzungseinschränkungen – für Open Access ist dies empfohlen –, dann wählen Sie die Lizenz CC BY. Anderenfalls prüfen Sie gezielt, welche Nutzungen Sie entsprechend der Lizenzen erlauben oder einschränken wollen. Möchten Sie Nutzungen einschränken, sollten Sie aber genau hinschauen und wissen, was dies bedeutet und welche Auswirkungen dies hat …

Genauer hingeschaut: Lizenzbausteine und ihre Auswirkungen

Bedeutung: Es müssen angemessene Urheber*innen- und Rechteangaben gemacht werden. Das bedeutet, dass der oder die Urheber*in oder Urheber*innen, die Quelle sowie die Lizenz (inklusive Verweis/Link) des Werks genannt werden müssen. Außerdem muss angegeben werden, ob und ggf. wie Änderungen vorgenommen wurden.

Auswirkung: Die Namensnennung ist obligatorisch. Jede der Lizenzen erfordert bei einer Nutzung des lizenzierten Werks angemessene Urheber*innen- und Rechteangaben. Dies kann bei mehrmals abgeleiteten Werken zu komplizierten Urheber*innen- und Rechteangaben führen.

Hinweis: Mit CC0 bietet Creative Commons eine Möglichkeit, auch auf die Bedingung der Namensnennung zu verzichten. Dies bietet sich zur Markierung von Werken an, bei denen von vornherein kein urheberrechtlicher Schutz möglich oder gegeben ist, und für Werke, die man für eine quasi-gemeinfreie Nutzung freigeben möchte. Dies kann unter anderem für bestimmte Forschungsdaten sinnvoll sein. Mehr dazu finden Sie in den häufig gestellten Fragen (unten).

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Bedeutung: Bearbeitungen sind erlaubt, aber nur unter der Einschränkung, dass die bearbeiteten Werke bei einer Veröffentlichung unter der gleichen Lizenz wie der des Originalwerks lizenziert werden.

Auswirkung und Problematik: Die Kondition der Weitergabe unter gleichen Bedingungen wirkt in der Praxis so, dass die Lizenz vererbt wird. Für bearbeitete Werke ist sie also im Falle einer Veröffentlichung quasi ansteckend – und es gibt kein Gegenmittel. Und genau hier liegt das Problem: Sollen Teile eines so lizenzierten Werks in einem neuen Werk verwendet werden (bspw. eine Abbildung oder ein Fachbeitrag, die bzw. der in einem Sammelband nachgenutzt werden soll), müsste dieses neue Werk unter die gleiche Lizenz gestellt werden. Das wirkt auf den ersten Blick positiv, weil so gesichert wieder freie Inhalte entstehen. In der Praxis ist dies allerdings häufig nicht möglich, weil das neue Werk zum Beispiel unter einer freieren Lizenz erscheinen soll, oder weil es nicht open access und somit ohne eine Lizenz erscheint, oder weil verschiedene Materialien, deren Lizenzen zueinander inkompatibel sind, nachgenutzt werden sollen.

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Bedeutung: Veränderungen oder ein Remix des Werks dürfen nicht verbreitet oder veröffentlicht werden.

Auswirkung und Problematik: Der Ausschluss von Bearbeitungen ist absolut. Es ist dann nur eine unveränderte Nutzung möglich. Damit werden sehr viele legitime und vor allem sehr übliche Nachnutzungen, wie das Verwenden einer Abbildung oder eines längeren Textabschnitts in einem neuen Werk, unmöglich gemacht. Die Creative-Commons-Lizenzen bieten keine Möglichkeit, nur bestimmte Bearbeitungen zu erlauben oder zu untersagen.

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Bedeutung: Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

Auswirkung und Problematik: Der Ausschluss von kommerzieller Nutzung wird in der Wissenschaft auf den ersten Blick gerne bevorzugt. Was eine kommerzielle Nutzung ist, wird dabei jedoch oft missverstanden, und folglich auch, wie umfangreich dieser Nutzungsauschluss wirkt. Denn Nutzungen gelten dann als kommerziell, wenn sie vorrangig auf eine Vergütung oder auf einen geldwerten Vorteil ausgerichtet sind (kommerziell ist also nicht gleichzusetzen mit der Erwirtschaftung von Profiten). Und kommerzielle Nutzungen sind sowohl in der Wissenschaft als auch allgemein im Bildungsbereich durchaus üblich: Wissenschaftliches Publizieren und wissenschaftliche Veranstaltungen können häufig als kommerziell angesehen werden; private, nicht-staatliche Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen agieren kommerziell; im Bildungsbereich agieren gemeinnützige Organisationen, Vereine, mittelständige Unternehmen, Freiberufler*innen, Selbstständige und andere Akteure eindeutig in einem kommerziellen Bereich. Alle diese Bereiche und Akteure wären von der Nutzung von Werken, die mit den kommerzielle Nutzungen verbietenden Lizenzen versehen sind, grundsätzlich ausgeschlossen. Zudem führt die grundsätzliche Unklarheit und Rechtsunsicherheit bei der Auslegung von kommerzieller und nichtkommerzieller Nutzung dazu, dass auch Nutzungen quasi sicherheitshalber unterlassen werden, weil der nichtkommerzielle Zweck zu uneindeutig, nicht sicher oder die Expertise für eine entsprechende Einschätzung nicht vorhanden ist.

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Lizenzen und ihre Konformität mit Open Access

Lizenzen und ihre Konformität mit Open Access

Empfehlung: CC BY

Für wissenschaftliche Publikationen wird die Verwendung der Lizenz CC BY empfohlen.

Gut für die Wissenschaft! Die Lizenz CC BY ist maximal konform mit dem Prinzip von Open Access und ermöglicht eine hohe Sichtbarkeit und eröffnet umfassende Nachnutzungsmöglichkeiten – das wiederum ermöglicht eine weite Verbreitung ihrer Forschung, Ergebnisse und Ideen. Die Bedingung der Lizenz, die Namensnennung, ist in der Wissenschaft bei der Zitierung und Nachnutzung ohnehin Standard.

Gut im Sinne von Open Access! Open Access bedeutet nicht nur die freie Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Inhalten im Internet, sondern umfasst auch eine möglichst freie Nachnutzbarkeit von Inhalten. Nur so entstehen wirklich freie und offene Inhalte – mit einem Vorteil für die Gesellschaft, aber auch für die Wissenschaft selbst: Da Forschung und wissenschaftliche Arbeiten immer auf Vorarbeiten anderer aufbauen, profitieren auch Wissenschaftler:innen von frei lizenzierten Inhalten für die Nachnutzung in eigenen Werken – und sollten daher auch ihre eigenen Inhalte möglichst frei lizenzieren. Die Lizenz CC BY ermöglicht eine freie Nachnutzung in diesem Sinne am besten.

Keine Einschränkungen! Verzichten Sie auf die Lizenzen, die Bearbeitungen und/oder kommerzielle Nutzungen ausschließen. So lizenzierte Werke können nicht als wirklich frei und offen gelten. Viele in der Wissenschaft und im Bildungsbereich übliche und legitime Nutzungen wären ausgeschlossen.

Die Lizenzen im Detail

CC-BY

Unter der Bedingung, dass der Name von Autor*innen / Rechteinhaber*innen genannt wird, erlaubt es diese Lizenz, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen. Bearbeitungen dürfen angefertigt und verbreitet werden.

Diese Lizenz gilt als vollumfänglich Open-Access-konform, da sie die Anforderung der möglichst freien Nachnutzung, wie sie in wichtigen Open-Access-Erklärungen (bspw. der Berliner Erklärung) formuliert wurde, umsetzt.

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CC-BY-SA

Unter der Bedingung, dass der Name von Autor*innen / Rechteinhaber*innen genannt wird, erlaubt es diese Lizenz, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen. Er darf verändert werden (darunter fallen u. a. Übersetzungen des Werkes), die Weitergabe der veränderten Fassung muss unter derselben Lizenz erfolgen.

Diese Lizenz gilt als weitgehend Open-Access-konform, da alle Formen der Nachnutzung ermöglicht werden, die Veröffentlichung von Bearbeitungen aber an die Bedingung gebunden ist, dass diese unter der selben Lizenz erfolgt.

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CC-BY-ND

Unter der Bedingung, dass der Name von Autor*innen / Rechteinhaber*innen genannt wird, erlaubt es diese Lizenz, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen. Der Inhalt darf nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert veröffentlicht werden. Der Inhalt darf kommerziell genutzt werden.

Diese Lizenz gilt nicht als Open-Access-konform, da verschiedene Nachnutzungsszenarien eingeschränkt werden, die im Kontext von Open Access gewünscht sind.

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CC-BY-NC

Unter der Bedingung, dass der Name von Autor*innen / Rechteinhaber*innengenannt wird, erlaubt es diese Lizenz, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen. Bearbeitungen dürfen angefertigt und verbreitet werden. Der Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

Diese Lizenz gilt nicht als Open-Access-konform, da verschiedene Nachnutzungsszenarien eingeschränkt werden, die im Kontext von Open Access gewünscht sind.

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CC-BY-NC-SA

Unter der Bedingung, dass der Name von Autor*innen / Rechteinhaber*innen genannt wird, erlaubt es diese Lizenz, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen. Der Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Er darf verändert werden (darunter fallen u.a. Übersetzungen des Werks), die Weitergabe der veränderten Werke muss unter derselben Lizenz erfolgen.

Diese Lizenz gilt nicht als Open-Access-konform, da verschiedene Nachnutzungsszenarien eingeschränkt werden, die im Kontext von Open Access gewünscht sind.

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Creative Commons - License deed CC-BY-NC-ND

Unter der Bedingung, dass der Name von Autor*innen / Rechteinhaber*innen genannt wird, erlaubt es diese Lizenz, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen. Der Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Er darf nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert veröffentlicht werden.

Diese Lizenz gilt nicht als Open-Access-konform, da verschiedene Nachnutzungsszenarien eingeschränkt werden, die im Kontext von Open Access gewünscht sind.

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Diese Creative-Commons-Lizenzen liegen aktuell in der Version 4.0 vor. Diese sind so entworfen, dass sie international gültig sind.

Häufig gestellte Fragen

Wird beispielsweise ein bei einer Open-Access-Zeitschrift eingereichter Artikel zur Publikation akzeptiert oder ein Buchmanuskript von einem Verlag zur Open-Access-Publikation angenommen, steht vor der endgültigen Publikation die Wahl einer der Creative-Commons-Lizenzen aus. Bei Zeitschriftenartikeln erfolgt die Lizenzauswahl durch die Autor*innen meist im Rahmen eines mitunter automatisierten Publikationsprozesses; die Lizenz kann dabei allerdings für die Zeitschrift vorgegeben sein, sodass die Autor*innen in einem solchen Fall primär die Auswahl eine Lizenz bestätigen. Bei Büchern erfolgt die Lizenzauswahl durch die Autor*innen in der Regel im Rahmen der Kommunikation mit einem Verlag und wird in einem Publikationsvertrag endgültig vereinbart. Bei der Open-Access-Publikation von Forschungsberichten, Diskussionspapieren und Qualifikationsarbeiten (wie Dissertationen) – also Publikationstypen, die idealerweise über einen Publikationsserver oder Repositorium veröffentlicht werden – können die Autor*innen die Lizenz im Rahmen des Publikationsprozesses des Publikationsservers bzw. Repositoriums auswählen.

Open Access bedeutet nicht nur die freie Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Inhalten im Internet, sondern umfasst auch eine möglichst freie Nachnutzbarkeit von Inhalten. Nur so entstehen wirklich freie und offene Inhalte. Freie und offen publizierte wissenschaftliche Ergebnisse befördern Wissenschaft und Forschung und sind für die Gesellschaft ein enormer Vorteil. Jede Forschung basiert auf den Vorarbeiten anderer und jede wissenschaftliche Arbeit verarbeitet und zitiert vorherige Publikationen und Inhalte. Zudem ermöglicht eine freie Nachnutzung größtmögliche Verbreitung und damit Sichtbarkeit. Allerdings ist die Nachnutzung vieler Inhalte nur in einem geringen Umfang, gar nicht oder nur mit großem Aufwand möglich. Ein tolles Schaubild für eine Theorie, ein Konzept oder einen Versuch aus einem wissenschaftlichen Artikel für ein Lehrbuch oder ein Poster nachnutzen zu wollen kann aufwändige Anfragen bei mitunter unklaren Rechteinhaber*innen ohne Erfolgsgarantie bedeuten. Bei Open Access und einer möglichst freien Nachnutzungserlaubnis mittels offener Lizenzen stellt sich diese Problematik nicht. Wissenschaftler*innen profitieren von frei lizenzierten Inhalten für die Nachnutzung in eigenen Werken – und sollten daher auch ihre eigenen Inhalte möglichst frei lizenzieren.

Die Lizenz CC BY ermöglicht eine solche freie Nachnutzung im Sinne von Open Access vollumfänglich. Diese weite Definition von Open Access wurde bereits in der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Inhalten festgehalten:

„Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird.“

Die für Publikationen zu wählenden Lizenzen können im Rahmen von Forschungsförderung vorgegeben sein. Üblich ist dies bei der Förderung von Open-Access-Publikationen aus Publikationsfonds sowie im Rahmen der Drittmittelförderung seitens Forschungsförderungsinstitutionen (wie im Fall des EU-Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa).

Auch für einzelne Publikationsorgane oder durch Verlage können Lizenzen vorgegeben sein. So ist bei vielen Zeitschriften für das Open-Access-Publizieren eines Artikels eine Standardlizenz festgelegt, die Autor:innen nicht ändern können und damit im Fall der Annahme und Publikation ihres Artikels eine bestimmte Lizenz akzeptieren. Mitunter ist es möglich, die Lizenz im Einzelfall nach dem Opt-out-Prinzip zu ändern. Ein Verzicht auf eine Lizenz ist in der Regel jedoch nicht möglich. Im Fall von Büchern, die bei einem Verlag veröffentlicht werden sollen, gibt es meist keine festen Vorgaben, allerdings häufig eine Vorauswahl oder Empfehlung einer Lizenz seitens des Verlags. Hier sollte beachtet werden, dass Verlage mitunter aus kommerziellem Eigeninteresse restriktive Lizenzen bevorzugen und häufig keine oder nur eine unzureichende Beratung zu den Lizenzen bieten.

Creative Commons bietet neben den Lizenzen auch CC0 (Creative Commons Zero) zur Verwendung an. Mit CC0 können Rechteinhaber auf alle Rechte an einem Werk verzichten und das Werk zur bedingungslosen Nutzung freigeben. Es handelt sich dabei jedoch explizit nicht um eine weitere Lizenz, sondern man spricht entsprechend von der CC0-Freigabe. Im Unterschied zur freiesten Creative-Commons-Lizenz CC BY entfällt also hier auch die Bedingung der Namensnennung. Ein mit der CC0-Freigabe versehenes Werk kann für jeden legalen Zweck verwendet, bearbeitet, verbreitet und veröffentlicht werden; die Nutzung ist in keiner Weise durch Lizenzbedingungen eingeschränkt.

CC0 darf jedoch nicht mit Gemeinfreiheit (engl. Public Domain) eines Werkes verwechselt werden. Bei gemeinfreien Werken ist der urheberrechtliche Schutz abgelaufen oder hat vornherein aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe oder einer rechtlichen Ausnahme gar nicht bestanden. Die CC0-Freigabe kann für ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwendet werden, um dieses für eine quasi-gemeinfreie Nutzung freizugeben. CC0 wurde dabei so gestaltet, dass es weltweit in verschiedenen Rechtsräumen anwendbar ist. Da nach deutschem Urheberrecht ein Verzicht auf urheberrechtlichen Schutz nicht möglich ist, kommt CC0 hier einem Verzicht auf alle möglichen Rechte und Rechtsansprüche durch die Urheber:innen gleich. Im Unterschied ist beispielsweise im amerikanischen Urheberrecht (Copyright) ein Verzicht auf das Copyright für ein Werk und das Freigeben des Werks in die Gemeinfreiheit (Public Domain) durch Urheber:innen möglich – und hier bedeutet CC0 genau das.

In der Wissenschaft bietet sich CC0 insbesondere für Inhalte an, bei denen eine bedingungslose Nutzung durch Dritte infrage kommt oder für die üblichen Nutzungszwecke vorteilhaft ist (bspw. Schaubilder und Grafiken) und bei denen ein urheberrechtlicher Schutz womöglich gar nicht besteht oder selbst eine Namensnennung zu unpraktikablen oder gar eine Nutzung unmöglich machenden Aufwänden führt (bspw. Forschungsdaten).

Links zum Thema

Eigentlich ist es ausreichend, von Nutzungen eines Werks zu sprechen. Mit einer Nachnutzung ist eine besondere Form von Nutzung gemeint, nämlich die Nutzung des Werks oder Teil eines Werks im Rahmen eines neuen Werks oder im Rahmen einer anderen geistigen Leistung oder Schöpfung (wie eine Veranstaltung, eine Aufführung, oder ähnliches). Nachnutzung legt also einen Fokus auf diese Aspekte, im Gegensatz zu einer einfachen Nutzung wie des Lesens, Ausdruckens oder einer unveränderten Wiedergabe (wie bei einem Audio- oder Videowerk). Mit Nachnutzung ist aber letztendlich nur ein Teilbereich des Begriffs Nutzung gemeint, kein separates Konzept.