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Europäische Union (EU)

Dass Open Science und insbesondere Open Access auf europäischer Ebene eine große Bedeutung beigemessen wird, wird dadurch deutlich, dass sich der Europäische Rat 2023 erneut zum Thema mit dem Paper „Council conclusions on high-quality, transparent, open, trustworthy and equitable scholarly publishing“ geäußert hat. Hierbei wird sich nicht nur erneut zu den Zielen einer offenen Wissenschaft bekannt, sondern es werden explizit wissenschaftseigene, an den Institutionen angesiedelte Publikationsinfrastrukturen befürwortet. Darüber hinaus werden die Europäischen Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, Fördermittel für langfristig nachnutzbare und offen zugängliche Strukturen bereitzustellen.

Die Förderung wissenschaftlicher Projekte im Rahmen der EU-Förderprogramme Horizon 2020 bzw. Horizon Europe ist an die Open-Access-Publikation der Ergebnisse geknüpft. Die EU geht hiermit einen Schritt weiter als die DFG und das BMBF, in dem sie den freien Zugang der durch sie geförderten Forschung nicht optional, sondern obligatorisch in den eigenen Förderrichtlinien verankert. Hierzu zählten bei durch Horizon 2020 geförderten Projekten auch die Zweitveröffentlichung nach höchstens sechs Monaten bzw. zwölf Monaten in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Seit der Förderung durch das Nachfolgeprojekt Horizon Europe ist die Veröffentlichung über den grünen Weg jedoch nicht mehr ausreichend. Forschungsergebnisse müssen seitdem direkt und ohne Verzögerung frei zugänglich und nachnutzbar publiziert werden. Die Veröffentlichung unter freien Lizenzen ist daher verpflichtend: Standardmäßig muss die Creative-Commons-Lizenz CC BY gewählt werden, abweichungen bestehen für Monografien und bestimmte andere ausführliche Textsorten.

Im Rahmen der cOAlition S haben sich auf Europäischer Ebene außerdem verschiedene Forschungsförderer zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Richtlinie für die Verbreitung und Etablierung von Open Access zu erarbeiten. Das Ergebnis dieser gemeinsamen Bemühungen ist der Plan S. Hier wird eine verbindliche Publikation aller öffentlich geförderter Forschungsergebnisse im Open Access ab 2021 gefördert. Die EU hat dies bereits in ihren Forschungsrahmenprogrammen umgesetzt. Die deutschen Forschungsförderer unterstützen den Plan S zwar, haben seine Forderungen jedoch noch nicht verbindlich in die Tat umgesetzt. Einen weiteren Unterschied zu vielen Open-Access-Strategien und -Richtlinien stellt die explizite Mitnennung von wissenschaftlichen Büchern im Rahmen des Plan S dar. Zwar wird eingeräumt, dass die Transformation hier länger dauern kann als bei wissenschaftlichen Zeitschriften, dennoch ist es sehr zu begrüßen, dass Forschungsergebnisse und deren Publikation im gesamten Spektrum mitgedacht werden.

Für Publikationsvorhaben, die aus den EU-Förderprogrammen Horizon 2020, Horizon Europe oder Euratom entstanden sind gibt es zudem die Möglichkeit, die Forschungsergebnisse auf der Plattform Open Research Europe (ORE) zu veröffentlichen. Hier können wissenschaftliche Texte, unabhängig des fachwissenschaftlichen Inhalts, hochgeladen und Vorschläge für Gutachter*innen gemacht werden. Nach der Einreichung findet für jede Publikation ein Post-Publication-Peer-Review statt, das vom Herausgeber*innen-Team von ORE durchgeführt wird. Alle Versionen des Artikels sowie die Reviews sind anschließend online auffindbar und zitierbar.