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Erlaubnis seitens des Verlags

Wurden ausschließliche Nutzungsrechte übertragen, erfolgte dies zumeist in einem Veröffentlichungsvertrag. Darin kann Autor:innen zugleich eine explizite Erlaubnis für eine Zweitveröffentlichung gewährt worden sein. Ist dies der Fall, können Autor*innen diese entsprechend anwenden.

Zudem bestehen oft verlagsseitige Richtlinien für Zweitveröffentlichungen, in denen die Verlage die Voraussetzungen und Bedingungen dafür festlegen. Insbesondere bei Zeitschriften sind solche Richtlinien gängig. Diese Richtlinien verwenden oft den Begriff Selbstarchivierung (englisch: self-archiving) und sind auch unter Bezeichnungen wie Repository Policy, Reuse Policy und Sharing Policy oder als Teil der Veröffentlichungshinweise für Autor*innen zu finden. Ein wertvolles Hilfsmittel ist die Datenbank Sherpa Romeo, die die Richtlinien vieler Verlage und Zeitschriften sammelt, zusammenfasst und mit den Verlagswebseiten verlinkt (wo sie sicherheitshalber nochmals auf Übereinstimmung überprüft werden sollten).

Besteht für eine Zweitveröffentlichung weder eine Erlaubnis im Veröffentlichungsvertrag noch eine Richtlinie, kann eine Anfrage an den Verlag gestellt werden. Solche Anfragen sind durchaus erfolgversprechend, da betreffende Verlage individuelle Genehmigungen für eine Zweitveröffentlichung durchaus pragmatisch erteilen. Mitunter stellen Verlage dabei zugleich den Volltext bereit.