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Zweitveröffentlichen – unter welchen Bedingungen?

Kann eine Zweitveröffentlichung nur auf Grundlage einer der oben genannten Bestimmungen und Rechtsgrundlagen erfolgen, müssen in der Regel bestimmte Bedingungen beachtet werden. Wiederkehrend zu finden sind dabei die folgenden fünf Bedingungen.

Die für die Zweitveröffentlichung zu verwendende Version der Publikation wird festgelegt. Unterschieden werden das ursprünglich eingereichte Manuskript (Preprint), das zur Publikation akzeptierte Manuskript (Postprint) sowie die letztendlich veröffentlichte und in der Regel mit finalem Satz und finaler Gestaltung versehene Fassung (Version of Record). Die Unterscheidung ist besonders wichtig, weil die weiteren Bedingungen oft entsprechend der Version, die zweitveröffentlicht werden soll, definiert sind und mitunter je nach Version deutlich abweichen.

Ein zeitlicher Verzug zwischen Erstveröffentlichung und der Zweitveröffentlichung (Zugang zum Volltext) wird festgelegt.

Ein Verweis auf die Erstveröffentlichung wird eingefordert. Es sollten übliche Literaturangaben gemacht werden, einige Verlage geben auch Formulierungen vor.

Die Zweitveröffentlichung unter einer bestimmten Lizenz wird erlaubt oder ist verpflichtend. Üblich sind in diesem Fall die Creative-Commons-Lizenzen.

Der Ort für die Zweitveröffentlichung wird festgelegt oder eingeschränkt. Übliche hier unterschiedene Publikationsorte sind die persönliche Webseite, ein kommerzielles Repositorium, ein nicht-kommerzielles oder institutionelles Repositorium. Auch die Veröffentlichung über soziale Netzwerke für Akademiker*innen (wie ResearchGate oder Academia.edu) kann geregelt sein, jedoch ist dies oft explizit ausgeschlossen.