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Häufig gestellte Fragen

Wird beispielsweise ein bei einer Open-Access-Zeitschrift eingereichter Artikel zur Publikation akzeptiert oder ein Buchmanuskript von einem Verlag zur Open-Access-Publikation angenommen, steht vor der endgültigen Publikation die Wahl einer der Creative-Commons-Lizenzen aus. Bei Zeitschriftenartikeln erfolgt die Lizenzauswahl durch die Autor*innen meist im Rahmen eines mitunter automatisierten Publikationsprozesses; die Lizenz kann dabei allerdings für die Zeitschrift vorgegeben sein, sodass die Autor*innen in einem solchen Fall primär die Auswahl eine Lizenz bestätigen. Bei Büchern erfolgt die Lizenzauswahl durch die Autor*innen in der Regel im Rahmen der Kommunikation mit einem Verlag und wird in einem Publikationsvertrag endgültig vereinbart. Bei der Open-Access-Publikation von Forschungsberichten, Diskussionspapieren und Qualifikationsarbeiten (wie Dissertationen) – also Publikationstypen, die idealerweise über einen Publikationsserver oder Repositorium veröffentlicht werden – können die Autor*innen die Lizenz im Rahmen des Publikationsprozesses des Publikationsservers bzw. Repositoriums auswählen.

Open Access bedeutet nicht nur die freie Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Inhalten im Internet, sondern umfasst auch eine möglichst freie Nachnutzbarkeit von Inhalten. Nur so entstehen wirklich freie und offene Inhalte. Freie und offen publizierte wissenschaftliche Ergebnisse befördern Wissenschaft und Forschung und sind für die Gesellschaft ein enormer Vorteil. Jede Forschung basiert auf den Vorarbeiten anderer und jede wissenschaftliche Arbeit verarbeitet und zitiert vorherige Publikationen und Inhalte. Zudem ermöglicht eine freie Nachnutzung größtmögliche Verbreitung und damit Sichtbarkeit. Allerdings ist die Nachnutzung vieler Inhalte nur in einem geringen Umfang, gar nicht oder nur mit großem Aufwand möglich. Ein tolles Schaubild für eine Theorie, ein Konzept oder einen Versuch aus einem wissenschaftlichen Artikel für ein Lehrbuch oder ein Poster nachnutzen zu wollen kann aufwändige Anfragen bei mitunter unklaren Rechteinhaber*innen ohne Erfolgsgarantie bedeuten. Bei Open Access und einer möglichst freien Nachnutzungserlaubnis mittels offener Lizenzen stellt sich diese Problematik nicht. Wissenschaftler*innen profitieren von frei lizenzierten Inhalten für die Nachnutzung in eigenen Werken – und sollten daher auch ihre eigenen Inhalte möglichst frei lizenzieren.

Die Lizenz CC BY ermöglicht eine solche freie Nachnutzung im Sinne von Open Access vollumfänglich. Diese weite Definition von Open Access wurde bereits in der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Inhalten festgehalten:

„Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird.“

Die für Publikationen zu wählenden Lizenzen können im Rahmen von Forschungsförderung vorgegeben sein. Üblich ist dies bei der Förderung von Open-Access-Publikationen aus Publikationsfonds sowie im Rahmen der Drittmittelförderung seitens Forschungsförderungsinstitutionen (wie im Fall des EU-Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa).

Auch für einzelne Publikationsorgane oder durch Verlage können Lizenzen vorgegeben sein. So ist bei vielen Zeitschriften für das Open-Access-Publizieren eines Artikels eine Standardlizenz festgelegt, die Autor:innen nicht ändern können und damit im Fall der Annahme und Publikation ihres Artikels eine bestimmte Lizenz akzeptieren. Mitunter ist es möglich, die Lizenz im Einzelfall nach dem Opt-out-Prinzip zu ändern. Ein Verzicht auf eine Lizenz ist in der Regel jedoch nicht möglich. Im Fall von Büchern, die bei einem Verlag veröffentlicht werden sollen, gibt es meist keine festen Vorgaben, allerdings häufig eine Vorauswahl oder Empfehlung einer Lizenz seitens des Verlags. Hier sollte beachtet werden, dass Verlage mitunter aus kommerziellem Eigeninteresse restriktive Lizenzen bevorzugen und häufig keine oder nur eine unzureichende Beratung zu den Lizenzen bieten.

Creative Commons bietet neben den Lizenzen auch CC0 (Creative Commons Zero) zur Verwendung an. Mit CC0 können Rechteinhaber auf alle Rechte an einem Werk verzichten und das Werk zur bedingungslosen Nutzung freigeben. Es handelt sich dabei jedoch explizit nicht um eine weitere Lizenz, sondern man spricht entsprechend von der CC0-Freigabe. Im Unterschied zur freiesten Creative-Commons-Lizenz CC BY entfällt also hier auch die Bedingung der Namensnennung. Ein mit der CC0-Freigabe versehenes Werk kann für jeden legalen Zweck verwendet, bearbeitet, verbreitet und veröffentlicht werden; die Nutzung ist in keiner Weise durch Lizenzbedingungen eingeschränkt.

CC0 darf jedoch nicht mit Gemeinfreiheit (engl. Public Domain) eines Werkes verwechselt werden. Bei gemeinfreien Werken ist der urheberrechtliche Schutz abgelaufen oder hat vornherein aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe oder einer rechtlichen Ausnahme gar nicht bestanden. Die CC0-Freigabe kann für ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwendet werden, um dieses für eine quasi-gemeinfreie Nutzung freizugeben. CC0 wurde dabei so gestaltet, dass es weltweit in verschiedenen Rechtsräumen anwendbar ist. Da nach deutschem Urheberrecht ein Verzicht auf urheberrechtlichen Schutz nicht möglich ist, kommt CC0 hier einem Verzicht auf alle möglichen Rechte und Rechtsansprüche durch die Urheber:innen gleich. Im Unterschied ist beispielsweise im amerikanischen Urheberrecht (Copyright) ein Verzicht auf das Copyright für ein Werk und das Freigeben des Werks in die Gemeinfreiheit (Public Domain) durch Urheber:innen möglich – und hier bedeutet CC0 genau das.

In der Wissenschaft bietet sich CC0 insbesondere für Inhalte an, bei denen eine bedingungslose Nutzung durch Dritte infrage kommt oder für die üblichen Nutzungszwecke vorteilhaft ist (bspw. Schaubilder und Grafiken) und bei denen ein urheberrechtlicher Schutz womöglich gar nicht besteht oder selbst eine Namensnennung zu unpraktikablen oder gar eine Nutzung unmöglich machenden Aufwänden führt (bspw. Forschungsdaten).

Links zum Thema

Eigentlich ist es ausreichend, von Nutzungen eines Werks zu sprechen. Mit einer Nachnutzung ist eine besondere Form von Nutzung gemeint, nämlich die Nutzung des Werks oder Teil eines Werks im Rahmen eines neuen Werks oder im Rahmen einer anderen geistigen Leistung oder Schöpfung (wie eine Veranstaltung, eine Aufführung, oder ähnliches). Nachnutzung legt also einen Fokus auf diese Aspekte, im Gegensatz zu einer einfachen Nutzung wie des Lesens, Ausdruckens oder einer unveränderten Wiedergabe (wie bei einem Audio- oder Videowerk). Mit Nachnutzung ist aber letztendlich nur ein Teilbereich des Begriffs Nutzung gemeint, kein separates Konzept.