Warum gilt die Lizenz CC BY als Standard für Open-Access-Publikationen?
Open Access bedeutet nicht nur die freie Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Inhalten im Internet, sondern umfasst auch eine möglichst freie Nachnutzbarkeit von Inhalten. Nur so entstehen wirklich freie und offene Inhalte. Freie und offen publizierte wissenschaftliche Ergebnisse befördern Wissenschaft und Forschung und sind für die Gesellschaft ein enormer Vorteil. Jede Forschung basiert auf den Vorarbeiten anderer und jede wissenschaftliche Arbeit verarbeitet und zitiert vorherige Publikationen und Inhalte. Zudem ermöglicht eine freie Nachnutzung größtmögliche Verbreitung und damit Sichtbarkeit. Allerdings ist die Nachnutzung vieler Inhalte nur in einem geringen Umfang, gar nicht oder nur mit großem Aufwand möglich. Ein tolles Schaubild für eine Theorie, ein Konzept oder einen Versuch aus einem wissenschaftlichen Artikel für ein Lehrbuch oder ein Poster nachnutzen zu wollen kann aufwändige Anfragen bei mitunter unklaren Rechteinhaber*innen ohne Erfolgsgarantie bedeuten. Bei Open Access und einer möglichst freien Nachnutzungserlaubnis mittels offener Lizenzen stellt sich diese Problematik nicht. Wissenschaftler*innen profitieren von frei lizenzierten Inhalten für die Nachnutzung in eigenen Werken – und sollten daher auch ihre eigenen Inhalte möglichst frei lizenzieren.
Die Lizenz CC BY ermöglicht eine solche freie Nachnutzung im Sinne von Open Access vollumfänglich. Diese weite Definition von Open Access wurde bereits in der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Inhalten festgehalten:
„Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird.“