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Aufnahme von Zeitschriften ins Verlagsprogramm

Aufnahmeprozess

Zur Antragstellung für die Aufnahme einer Zeitschrift ins Verlagsprogramm von Berlin Universities Publishing sind Publikationsvorhaben berechtigt, bei denen mindestens eine Person in zentraler Rolle mit einer der vier Trägereinrichtungen affiliiert ist: Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin oder Charité – Universitätsmedizin Berlin. Als zentrale Rollen gelten Herausgeber*innen, Redaktionsmitglieder sowie Mitglieder des Editorial Boards.

Der Aufnahmeprozess findet formal in folgenden Schritten statt:

  1. Die Antragsteller*innen reichen ein Journal Proposal unter journals@berlin-universities-publishing.de im Verlag ein. Aus der Beschreibung des Publikationsvorhabens soll ersichtlich sein, dass die unten aufgeführten Aufnahmekriterien erfüllt werden. Das Team von BerlinUP Journals bietet dazu im Vorfeld Beratungen an sowie ein entsprechendes Formular (siehe Downloads).
  2. Das Team von BerlinUP Journals nimmt eine erste Prüfung der eingereichten Unterlagen vor, bereitet diese auf und leitet sie zur Vorentscheidung an das Board of Directors weiter.
  3. Das Board of Directors leitet die Proposals mit einer Verschweigefrist dem wissenschaftlichen Beirat zur endgültigen Entscheidung über die Aufnahme ins Verlagsprogramm weiter.
  4. Die Herausgeber*innen und der Verlag unterzeichnen einen Vertrag, der die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt sowie die Publikationsbedingungen festlegt im Sinne der unten aufgeführten Aufnahmekriterien (siehe Downloads).

Grundsätzlich ist die Neueinreichung eines überarbeiteten Journals Proposals möglich (zum Workflow siehe Downloads).

Aufnahmekriterien

BerlinUP Journals veröffentlicht ausschließlich Zeitschriften im Open Access.

  • Die Beiträge einer Zeitschrift sind sofort mit Erscheinen frei zugänglich und nachnutzbar.
  • Die Zeitschrift veröffentlicht ihre Beiträge in der Regel unter einer Creative-Commons-Lizenz Namensnennung (CC BY). In Ausnahmefällen wie insbesondere bei Open-Access-Transformationen bestehender Zeitschriften können auch restriktivere CC-Lizenzen gestattet werden. Bei der Veröffentlichung dürfen die Rechte Dritter (z.B. Bildrechte) nicht verletzt werden.
  • Die Zeitschrift erhebt keine Publikationsgebühren für Autor*innen.

BerlinUP Journals veröffentlicht ausschließlich wissenschaftliche Zeitschriften mit qualitätsgesicherten Inhalten.

  • Die inhaltliche Ausrichtung des Verlagsprogramms erstreckt sich über sämtliche Wissenschaftsbereiche und Forschungsfelder der vier tragenden Einrichtungen: Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin oder Charité – Universitätsmedizin Berlin.
  • Die inhaltliche Ausrichtung der Zeitschrift muss durch abgrenzbare Forschungsfelder, Fachdisziplinen oder wissenschaftliche Communities deutlich dargestellt werden. Das schließt auch inter- bzw. transdisziplinäre Forschungsfelder mit ein, solange es klare Abgrenzungskriterien für den Scope der Zeitschrift gibt.
  • Die Zeitschrift verfügt über ein namentlich benanntes Editorial Board, das zur wissenschaftlichen Qualitätssicherung beiträgt.
  • Wissenschaftliche Beiträge in der Zeitschrift müssen für die jeweilige Fachcommunity angemessene Begutachtungsverfahren durchlaufen. Art und Umfang des Begutachtungsverfahrens müssen erläutert und auf der Webseite der Zeitschrift dargestellt werden. Gängige Begutachtungsverfahren sind z.B. Single-Blind Peer Review, Double-Blind Peer Review, Editorial Review sowie Varianten von Open Peer Review und Post Publication Review. BerlinUP unterstützt ausdrücklich die Entwicklung offener Begutachtungsverfahren. Verschiedene Rubriken einer Zeitschrift können verschiedene Begutachtungsverfahren anwenden, wenn diese deutlich dargelegt sind. 
  • Die Herausgeber*innen, die Mitglieder des Editorial Boards sowie die Gutachter*innen müssen über fachlich angemessene Kenntnisse der genannten Forschungsfelder verfügen, die durch einschlägige Lehr-, Forschungs- bzw. Publikationsaktivitäten nachgewiesen werden können.
  • Die Herausgeber*innen, Autor*innen sowie die Gutachter*innen der Zeitschriftenbeiträge sind den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG verpflichtet.
  • Die Herausgeber*innen verantworten die wissenschaftliche Qualitätssicherung und orientieren sich an den Core Practices of the Committee on Publication Ethics (COPE).

BerlinUP Journals veröffentlicht nur Zeitschriften mit einer Affiliation an einer der vier tragenden Einrichtungen: Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin oder Charité – Universitätsmedizin Berlin.

Die Affiliation wird durch mindestens eine beschäftigte Person mit Verantwortung für die Zeitschrift in zentraler Rolle gewährleistet:

  • Als zentrale Rollen gelten Herausgeber*innen, Redaktionsmitglieder sowie Mitglieder des Editorial Boards, nicht aber Gutachter*innen.
  • Die Beschäftigung muss nicht unbefristet sein, aber mindestens für 3 Jahre in die Zukunft laufen. In Ausnahmefällen kann diese 3-Jahres-Frist unterschritten werden, solange in einem Nachhaltigkeitskonzept dargelegt werden kann, wie die Affiliation anderweitig für die nächsten 3 Jahre gesichert werden kann.
  • Die Beschäftigung muss in keiner spezifischen Statusgruppe liegen.
  • Die Gewährleistung der Affiliation kann im Laufe der Zeit auch von einer anderen Person übernommen werden.

Alternativ kann die Affiliation auch durch eine angesiedelte Einrichtung mit Verantwortung für die Zeitschrift gewährleistet sein:

  • Dies können dauerhafte Einrichtungen sein wie z.B. ein Fachbereich, eine Bibliothek oder ein Forschungszentrum.
  • Dies können befristet bestehende Einrichtungen sein wie z.B. ein Sonderforschungsbereich oder ein Fachinformationsdienst, wenn eine Förderung für mindestens 3 Jahre sichergestellt ist.
  • Es muss eine konkrete Ansprechperson für die Zeitschrift angegeben werden. Dies kann auch an eine spezifische Rolle geknüpft sein wie z.B. Geschäftsführung oder Koordination.

BerlinUP Journals veröffentlicht Zeitschriften mit langfristiger Perspektive.

  • Zeitschriften bei BerlinUP Journals erscheinen fortlaufend auf unbestimmte Zeit.
  • Zeitschriften bei BerlinUP Journals veröffentlichen in der Regel mindestens 12 wissenschaftliche und qualitätsgesicherte Beiträge pro Jahr. Die Anzahl der Ausgaben pro Jahr ist nicht festgeschrieben.
  • Die Herausgeber*innen machen Angaben zum nachhaltigen Betrieb der geplanten Zeitschrift für die nächsten 3 Jahre. Dazu zählen Angaben zur dauerhaften Affiliation durch eine verantwortliche Person bzw. angesiedelte Einrichtung, zur Zusammenstellung des Editorial Boards, zu den personellen Ressourcen für den Redaktionsbetrieb sowie zum erwarteten Bedarf an der Zeitschrift innerhalb der Fachcommunity.

BerlinUP Journals engagiert sich aktiv für eine nachhaltige, qualitätsfokussierte und kosteneffiziente Transformation des wissenschaftlichen Publizierens in Open Access. Um diese Mission zu erfüllen, können Ausnahmen von den oben formulierten Kriterien zugelassen werden. Diese Entscheidungen sind strategische Einzelfallentscheidungen und müssen umfassend abgewogen werden.

Kooperationen

BerlinUP Journals strebt Kooperationen mit anderen Einrichtungen an, wenn es der Förderung von Open Access in einem Sinne dient, von dem Angehörige der FU, HU, TU oder Charité im Besonderen profitieren.

  • Zu diesem Zweck können Ausnahmen von den grundlegenden Affiliationsrichtlinien gemacht werden.
  • Kooperationen dieser Art müssen eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren haben.
  • Es muss einen deutlichen Bezug zur Berliner Forschungslandschaft geben.
  • Kooperationen sind insbesondere für die Transformation bestehender Zeitschriften zu nutzen.
  • Es muss eine konkrete Ansprechperson für die Zeitschrift geben. Dies kann auch an eine spezifische Rolle geknüpft sein, wie z.B. Geschäftsführung oder Koordination.

Innovationen

BerlinUP Journals fördert Innovationen in der Landschaft des wissenschaftlichen Publizierens.

  • BerlinUP Journals möchte Raum für Bibliodiversität und experimentelle Publikationsformen bieten. Zum Beispiel eignet sich die Publikationssoftware Open Journal Systems auch für andere Periodika (z.B. Konferenz-Proceedings, Forschungsberichte).
  • Zu diesem Zweck können Ausnahmen von bestehenden Aufnahmekriterien erwogen werden sowie die Einrichtung einer eigenen Sektion innerhalb von BerlinUP Journals (z.B. Proceedings).
  • Die Kriterien zu Wissenschaftlichkeit und Qualitätssicherung müssen trotzdem anwendbar sein.

Lehre und Ausbildung

BerlinUP Journals betrachtet wissenschaftliches Publizieren als ein Themenfeld der wissenschaftlichen Lehre und der Ausbildung von Wissenschaftler*innen.

  • BerlinUP Journals möchte Publikationsoptionen für studentische Zeitschriften sowie für Zeitschriften mit didaktischen Zielen bieten.
  • Zu diesem Zweck können Ausnahmen von bestehenden Aufnahmekriterien erwogen werden sowie die Einrichtung einer eigenen Sektion innerhalb von BerlinUP Journals (z.B. Studentische Journals).
  • Für studentische Zeitschriften muss eine affiliierte Person mit Professur eine "Patenschaft" übernehmen. Zu den Aufgaben einer Patenschaft gehören die Supervision der Qualitätssicherungsprozesse und die Unterzeichnung des Verlagsvertrages.
  • Die Kriterien zu Wissenschaftlichkeit und Qualitätssicherung müssen trotzdem anwendbar sein.

Kontakt

Gern beraten wir Sie zur Aufnahme Ihrer Zeitschrift in BerlinUP Journals. Kontaktieren Sie uns unter: journals@berlin-universities-publishing.de