Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Forschungsergebnisse, die auf Basis einer DFG-Förderung entstanden sind, sollen publiziert werden (entsprechend der DFG-Verwendungsrichtlinien). Die DFG fordert die Forschenden dazu auf, die Ergebnisse im Open Access zu veröffentlichen, sieht aber keine Verpflichtung für diesen Publikationsweg vor.
Die DFG unterstützt mit ihrem Förderprogramm Open-Access-Publikationskosten großflächig die Publikation von wissenschaftlichen Inhalten in frei zugänglicher und nachnutzbarer Form. Die entsprechenden Mittel werden durch wissenschaftliche Einrichtungen, wie Universitäten, beantragt, nicht durch einzelne Personen. Die Institutionen verwalten die Drittmittel anschließend z. B. in Form von Publikationsfonds; eine Förderung aus dem Fonds kann jede*r Wissenschaftler*in der jeweiligen Einrichtung beantragen. Förderfähig sind hierbei wissenschaftliche Zeitschriftenartikel, auch wenn diese nicht aus einer DFG-geförderten Forschung hervorgegangen sind. Bücher sind durch das Programm Open-Access-Publikationskosten nur dann förderfähig, wenn es aus einer DFG-geförderten Forschung hervorgegangen ist. Für Bücher, die nicht aus einer solchen Förderung heraus entstanden sind, steht das DFG-Programm Publikationsbeihilfe zur Verfügung. Die Förderbedingungen der an den vier an BerlinUP beteiligten Einrichtungen finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Publikationsfonds (siehe Link-Liste).
Neben der groß angelegten Förderrichtlinie ist es zudem möglich, in einzelnen Forschungsvorhaben Open-Access-Publikationsmittel zu beantragen. Die DFG zahlt hier pauschal 750 € pro Jahr. Sollten die Publikationskosten einzelner Artikel diesen Wert überschreiten, ist es außerdem möglich Sach- oder Personalmittel umzuwidmen und zur Begleichung der Publikationskosten zu nutzen. Bevor Sie Ihre Drittmittel einsetzen, sollten Sie sich vorher bei Ihrer Universitätsbibliothek oder von BerlinUP beraten lassen, um zu prüfen, ob es Möglichkeiten der Ko-Finanzierung oder günstigere Alternativen gibt.