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Wann und wo sollte der Einsatz von KI-Tools angegeben werden?

Bei Generierung von zur Veröffentlichung vorgesehen Inhalten

Grundsätzlich sollten KI-generierte Inhalte in der gleichen Form angegeben werden wie andere Referenzen in wissenschaftlichen Publikationen, das heißt in Form einer Zitation. Dies kann im Text bzw. in einer Fußnote oder Endnote sowie innerhalb des Literaturverzeichnisses erfolgen. Es ist jedoch zu beachten, dass KI-generierte Inhalte keine Quellen im wissenschaftlichen Sinne darstellen.

Darüber hinaus kann eine Darstellung in der Einleitung bzw. im Methodenteil angemessen sein. In besonderen Fällen können auch umfangreichere Chatverläufe mit KI-Tools als Anhang bzw. Supplement dokumentiert werden.

Der Verlag behält sich vor, einen entsprechenden Hinweis auf den Einsatz von KI-Tools in den Metadaten einer Veröffentlichung anzugeben.

Bei Generierung von nicht zur Veröffentlichung vorgesehen Inhalten

Der Einsatz von KI-Tools sollte auch für nicht zur Veröffentlichung vorgesehene Inhalte, wie etwa zur internen Kommunikation zwischen Einreichenden und Verlag (z.B. Abstract, Exposé) transparent dargelegt werden. Es wird empfohlen, die Angaben auch hier in Form von Zitationen anzugeben.

Des Weiteren sollte der Einsatz von KI-Tools im Produktionsprozess durch Herausgeber*innen transparent dargelegt werden. Für Zeitschriften wird empfohlen, dass die Angaben auf der entsprechenden Zeitschriftenwebseite erfolgen. Für Bücher behält sich der Verlag vor, die Angaben auf der Verlagswebseite anzugeben.

Der Einsatz von KI-Tools im Begutachtungsprozess ist dagegen unzulässig, da hierbei die Vertraulichkeit der Einreichungen nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind die Reviewer*innen für den Inhalt ihrer Gutachten in vollem Umfang verantwortlich. Es ist insbesondere zu beachten, dass ein urheber- oder lizenzrechtlich geschützter Text (auch in Teilen) nicht ohne das Einverständnis der jeweiligen Rechteinhaber*innen als Eingabe in ein kommerzielles oder frei zugängliches KI-Tool verwendet werden darf.