FAQ
1. Wer kann bei BerlinUP Books veröffentlichen?
BerlinUP Books richtet seine Dienstleistungen in erster Linie an Wissenschaftler*innen der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin, der Technischen Universität Berlin und der Charité - Universitätsmedizin Berlin. Auch Autor*innen externer Einrichtungen können bei BerlinUP Books publizieren.
2. Wie kann ich ein Proposal oder Manuskript einreichen?
Bitte füllen Sie das Proposal-Formular mit den Basisinformationen zu Ihrem Projekt aus. Nach einer positiven Rückmeldung zum Proposal können Sie das Manuskript im PDF-Format über ein geeignetes File-Transfersystem (z.B. tubCloud, GigaMove, WeTransfer) einreichen.
3. Wer entscheidet, welche Bücher veröffentlicht werden?
BerlinUP Books prüft Proposals für neue Schriftenreihen und stellt sie dem Board of Directors und dem wissenschaftlichen Beirat vor. Beide Gremien prüfen, ob die Schriftenreihe ins Verlagsprogramm passt.
Für die Aufnahme einer Publikation in eine der bestehenden Schriftenreihen sind die Reihenherausgeber*innen verantwortlich.
Darüber hinaus müssen alle BerlinUP-Books-Publikationen einen definierten Qualitätssicherungsprozess durchlaufen haben. Dieser wird durch die Reihen- bzw. Sammelband-Herausgeber*innen verantwortet. Bei Einzelpublikationen und Monografien wird das Peer-Review durch den Verlag organisiert.
4. Wer besitzt das Urheberrecht an den Büchern, die bei BerlinUP Books erscheinen?
Das Urheberrecht liegt immer bei Ihnen als Autor*innen. Sie räumen dem Verlag einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein. Damit steht es Ihnen uneingeschränkt frei, auch anderen Parteien einfache Nutzungsrechte einzuräumen und das Werk so ganz oder in Teilen anderweitig zu nutzen oder zu veröffentlichen.
5. Welche Rechte haben die Nutzer*innen meiner Publikation?
Die empfohlene Lizenz für BerlinUP Books Buchpublikationen ist die Creative-Commons-Lizenz CC BY 4.0. Diese Lizenz erlaubt Dritten, ein Werk zu verbreiten, zu verändern und es mit anderen Werken zu kombinieren, auch kommerziell, solange der*die Urheber*in des Originals genannt wird. Die Rechte der Urheber*in bleiben durch die Pflicht zur Nennung der Verfasser*innennamen gewahrt.
6. Wer ist für das Einholen der Rechte von urheberrechtlich geschütztem Material verantwortlich?
Sie als Autor*in sind verantwortlich dafür, die Rechte für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien einzuholen. Sie versichern dem Verlag, dass Sie über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an allen Teilen des Werkes verfügen und Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter, mit der Veröffentlichung nicht verletzt werden.
7. Wie lange dauert der Publikationsprozess?
Die Dauer des Publikationsprozesses ist abhängig vom Begutachtungsprozess und vom Umfang der Verlagsleistungen, die erbracht werden. Wir besprechen mit Ihnen einen individuellen Zeitplan.
8. Wie kann ich als Autor*in das Marketing unterstützen?
BerlinUP ermutigt Sie ausdrücklich, die Verbreitung Ihrer Veröffentlichungen zu unterstützen. Bitte nutzen Sie dafür alle sich bietenden Möglichkeiten, z.B. auf persönlichen Webseiten, LinkedIn, Facebook, Instagram und Twitter.