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Peer-Review-Richtlinien

Peer Review

Die wissenschaftliche Qualität der Bücher wird durch ein standardisiertes Peer-Review-Verfahren gewährleistet. Der Peer-Review-Prozess ist unabhängig und entspricht national und international anerkannten Standards.

Ablauf bei Gründung einer Schriftenreihe:

  • Die Verlagsmitarbeiter*innen prüfen das eingereichte Reihen-Proposal und das Exposé und stellen sie dem Board of Directors und dem wissenschaftlichen Beirat vor.
  • Beide Gremien prüfen, ob die Schriftenreihe ins Verlagsprogramm passt. 
  • Die Herausgeber*innen versichern dem Verlag, dass für die Einzelbände ein in der jeweiligen Fachdisziplin akzeptiertes und etabliertes Qualitätssicherungsverfahren (in der Regel Peer-Review) angewendet wird. 

Ablauf bei Aufnahme einer Publikation außerhalb einer Schriftenreihe

  • Die Verlagsmitarbeiter*innen prüfen das eingereichte Book-Proposal und das Exposé und stellen sie dem Board of Directors und dem wissenschaftlichen Beirat vor.
  • Beide Gremien prüfen, ob die Publikation ins Verlagsprogramm passt.
  • Nach einer positiven Entscheidung durch das Board of Directors und den wissenschaftlichen Beirat wird das Manuskript zwei Gutachter*innen vorgelegt. Die Gutachter*innen sehen das Manuskript durch und beantworten standardisierte Fragen.
  • Nach dem Begutachtungsprozess übermitteln die Verlagsmitarbeiter*innen die Ergebnisse der Gutachten. Die Autor*innen werden aufgefordert, das Manuskript zu überarbeiten oder auf die Kommentare zu antworten.
  • Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens werden die Autor*innen zum Verlagsgespräch eingeladen, in dem über den weiteren Ablauf der Veröffentlichung informiert wird und der Verlagsvertrag abgeschlossen wird

Reviewer Recognition Certificate

In Anerkennung der Review-Leistung kann BerlinUP Books den Gutachter*innen auf Anfrage ein Reviewer Recognition Certificate ausstellen.

Welchen Standards genügt das Peer Review?

Als Grundlage für die BerlinUP Peer Review Standards dienen folgende internationalen Standards:

Die Gutachter*innen sind zudem den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft verpflichtet.