Kann ich trotz abgeschlossenem Wahrnehmungsvertrag bei der VG Wort meine Texte unter einer Open-Access-Lizenz (CC BY, CC BY-SA) veröffentlichten?
Rechtlich besteht ein grundsätzlicher Konflikt zwischen der ausschließlichen Übertragung von Nutzungsrechten an die VG Wort und einer späteren erneuten umfassenden Einräumung selbiger Nutzungsrechte an die Allgemeinheit mittels einer CC-Lizenz. Denn eine ausschließliche Rechteübertragung kann eben nur ein einziges Mal erfolgen. In der Praxis treten diese Konflikte jedoch nicht auf und werden bisher von keiner Seite beanstandet oder verfolgt. Zudem sind zahlreiche Nutzungen, die im Konflikt mit dem Wahrnehmungsvertrag stehen würden, durch die Lizenzierung zwar nicht ausgeschlossen, aber zumindest unwahrscheinlich. Für die VG Wort ist der Umstand in der Praxis „ohne große Relevanz“.
Um sicherzugehen, können Wahrnehmungsberechtigte die betreffenden, problematischen Rechteübertragungen bei Abschluss des Wahrnehmungsvertrags mit der VG Wort ausnehmen oder, im Falle eines bereits geschlossenen Wahrnehmungsvertrags, diesen in Bezug auf die betreffenden Rechte kündigen. Siehe hierzu die Erläuterungen weiter unten.