Kann ich meinen Wahrnehmungsvertrag ändern, um die genannten Konflikte definitiv auszuschließen?
Ja, dies ist möglich. Die notwendige Änderung kann vor einem Vertragsabschluss mittels der Ausnahme der betreffenden Rechte oder im Falle eines bereits geschlossenen Wahrnehmungsvertrags durch die Kündigung des Vertrags bezogen nur auf die betreffenden Rechte (Teilkündigung) erfolgen. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass diese Ausnahmen nur pauschal gelten und damit, ebenso wie der gesamte Wahrnehmungsvertrag, auch zukünftige Werke betreffen. Auch kann hier keine Regelung getroffen werden, die ausschließlich die unter einer CC-Lizenz veröffentlichten eigenen Werke betrifft. Die Ausnahmen gelten zukünftig für alle Publikationen der betreffenden Person.
Zur Umsetzung dieser Lösung liegt ein Praxisbericht samt einer Erläuterung und Mustervorgehensweise für die notwendige Anpassung des Wahrnehmungsvertrags vor. Im Fall einer Teilkündigung müssen die ausgenommenen Rechte entsprechend gekündigt werden.